AGB

Bauteiländerung durch konstruktive Anpassung vorbehalten.

Bauteile die evtl. von den technischen Kundenspezifikation abweichen sind im Angebot extra angeführt.

Achtung die Gewährleistung auf Elektrokomponenten der Fa. Siemens beträgt 1 Jahr. Dieser beginnt mit dem Datum des Eintreffens dieser Bauteile bei uns im Haus zu laufen.

Eine Garantieverlängerung muss extra bestellt werden. (5% des Material VKP)

 

Bindefrist

Angebot gültig einschließlich 14 Tage nach Angebotslegung.

 

Alle genannten Preise sind ausschließlich projektbezogen und gelten nur bei einer Bestellung über den angebotenen Gesamtumfang.

Sie gelten nicht bei Neu- oder Nachbestellungen außerhalb dieses Projektes.

Alle nicht namentlich aufgeführten Lieferungen und Leistungen sind nicht Bestandteil dieses Angebotes.

Die Preise verstehen sich netto, einschließlich Fracht und Verpackung frei Baustelle.

Die Verrechnung erfolgt brutto mit Umsatzsteuer.

 

Lieferzeit / Durchführungszeitraum

Das Angebot bezieht sich auf einen Durchführungszeitraum von 1 bis 12 Monate nach Angebotslegung.

 

Die Lieferzeit für die Realisierung wird im Einzelfall mit Ihnen abgestimmt. Die in unserem Angebot enthaltenen Aufwendungen für die Inbetriebsetzung sind unter der Voraussetzung kalkuliert, dass die Arbeiten zügig und ohne Behinderungen innerhalb der üblichen Arbeitszeit durchgeführt werden können. Der Mehraufwand bei fehlenden Voraussetzungen – insbesondere durch Wartezeiten sind in der angegebenen Lieferzeit nicht berücksichtigt.

 

Die Lieferung erfolg frei Haus.

 

Mängelhaftung

Die Leistungen, die einen Mangel aufweisen, sind nach Wahl von uns nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen. Zur Mängelbeseitigung ist uns angemessene Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Wird dies verweigert, sind wir insoweit von der Mängelhaftung befreit. Wenn wir eine uns gesetzte angemessene Frist verstreichen lassen, ohne den Mangel zu beheben, können Sie Herabsetzen der Vergütung (Minderung) verlangen.

Der Anspruch auf Mängelhaftung erlischt, falls Sie Änderungen an der von uns gelieferten Hard- bzw. Software während der Mängelhaftungszeit ohne Rücksprache mit uns vorgenommen werden.

Die Lieferung ist frei von Mängeln, wenn sie bei Gefahrenübergang die gemäß Angebot vereinbarte Beschaffenheit hat. Eine Haftung für öffentliche Äußerungen oder Produktkennzeichnungen von MDA oder Dritten ist ausgeschlossen.         

Soweit wir Mängel durch Nacherfüllung beseitigen, endet die Mängelverjährungsfrist für die nachgebesserten oder neu gelieferten Leistungen oder Teile 6 Monate nach Beseitigung. Sie läuft aber mindestens bis zum Ende der Mängelverjährungsfrist für die ursprünglichen Leistungen.

 

Abnahme

Die Vorabnahme erfolgt bei MDA.

 

Die Abnahme kann wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigert werden. Die Abnahme gilt als erteilt, wenn Sie nicht innerhalb von 2 Wochen nach Meldung der Abnahmebereitschaft abnehmen. Ebenfalls gilt die Abnahme bei produktiver Nutzung der Anlage mit der               betrieblichen Nutzung.

Bauteile die von ihren Lieferspezifikationen abweichen können sind im Angebot einzeln angeführt.

Eine Beanstandung dieser ist nach Auftragsvergabe nicht mehr möglich.

 

Zahlungsbedingungen

Unserer Kalkulation liegen keine zusätzlichen Einkaufsbedingungen zugrunde.

 

Teilrechnung nach Lieferung gemäß Angebotsgliederung.

Anzahlung Materialwert gemäß Angebotsgliederung.

Zahlungsziel 14 Tage netto.

 

Wir freuen uns auf Ihren Auftrag und sichern Ihnen eine reibungslose und termingerechte Abwicklung zu. Für Rückfragen und

detaillierte Erläuterungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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